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Nutzung unseres Onlineangebots
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Datenschutz
Soweit bei der Nutzung dieses Internet-Auftritts personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, erfolgt dies auf der Grundlage des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie ergänzender allgemeiner datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Soweit innerhalb des Internet-Auftritts die Möglichkeit besteht, persönliche oder geschäftliche Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) einzugeben, wird davon ausgegangen, dass die Angabe dieser personenbezogenen Daten freiwillig erfolgt.
Da die Übermittlung von Informationen im Internet nicht völlig sicher ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte übermittelte Daten abfangen oder verändern. In Angelegenheiten, die besondere Vertraulichkeit erfordern, sollte daher auf andere Arten der Übermittlung zurückgegriffen werden.
Es besteht die Möglichkeit für Gastgeber, ihre Angebote selbstständig in die Internetseiten Schönecks einzustellen und zu pflegen. Nutzen Sie dazu den Button "Unterkünfte" und melden Sie sich an. Nach Prüfung der in der Anmeldung gemachten Angaben erfolgt die Freischaltung durch den Betreiber der Internetseiten. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung! Insbesondere Anmeldungen, die den touristischen Interessen Schönecks entgegen stehen, können abgelehnt werden.
| Gebühr für Gastgebereintrag im Internet* | ||
|---|---|---|
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Gastgeber aus Schöneck, den Ortsteilen und Mühlental: |
25,00 €/Jahr | |
| andere Gastgeber: | 100,00 €/Jahr | |
(zzgl. Mwst.)
| Gebühr für gastronomische Einrichtungen | ||
|---|---|---|
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gastronomische Einrichtungen aus Schöneck, den Ortsteilen und Mühlental: |
25,00 €/Jahr |
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| andere gastronomische Einrichtungen: |
150,00 €/Jahr |
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(zzgl. Mwst.)
* Für Vermieter aus Schöneck und Mühlental, die im Ortsprospekt/Gastgeberzeichnis einen Eintrag gebucht haben, ist die Veröffentlichung im Internet kostenfrei.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung.
(Stand: 01.12.2007)
Es besteht die Möglichkeit für Veranstalter, ihre Angebote selbstständig in die Internetseiten Schönecks einzustellen und zu pflegen. Dieses Angebot ist kostenlos. Der Betreiber der Internetseiten übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben im Veranstaltungskalender. Zur Veröffentlichung einer Veranstaltung nutzen Sie den Button "Veranstaltungen" und melden sich an. Eine Freischaltung erfolgt erst nach Prüfung der in der Anmeldung gemachten Angaben. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung! Insbesondere Anmeldungen, die den touristischen Interessen Schönecks entgegen stehen, können ohne Begründung abgelehnt werden.
Der Betreiber des Internet-Portals www.schoeneck.eu bietet die Möglichkeit, Werbeplätze innerhalb des Portals zu buchen. Dafür gelten folgende Konditionen.
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1. |
Werbung erfolgt durch Bannerplätze. Banner haben prinzipiell eine Größe von 146 x 70 Pixel. Banner können in der Regel auf allen Seiten geschaltet werden. Je Seite werden maximal vier Banner vergeben, die bei jedem Seitenaufruf eingeblendet werden. |
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2. |
Die Belegung von Bannerplätzen erfolgt nach Verfügbarkeit. Dabei erfolgen die Vergabe und die Reihenfolge auf den Seiten nach dem Datum des Auftragseingangs. |
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3. |
Bannerplätze können von Unternehmen und Einrichtungen belegt werden, sofern sie nicht den Interessen des Portal-Betreibers entgegen stehen bzw. sich im Wettbewerb mit dem Portal www.schoeneck.eu befinden. |
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4. |
Bannerplätze können monatlich oder jährlich gebucht werden. Aufträge beginnen generell am 1. eines Monats. |
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5. |
Aufträge zur Bannerwerbung können jederzeit gegeben werden. Im Sinne einer reibungslosen Abwicklung muss der Auftrag bis zum 15. des Vormonats im Tourismusbüro Schöneck vorliegen. Die Platzierung erfolgt zum 1. des Folgemonats nach Bestätigung durch das Tourismusbüro und Überweisung des Rechnungsbetrages durch den Auftraggeber. Die Grafikdatei muss 5 Werktage vor Vertragsbeginn im Tourismusbüro vorliegen. |
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| 6. | Vor Vertragsbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag fällig. |